Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt in die zweite Phase der Umsetzung ein

Pristina, 15. Januar 2024

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2024 in die zweite Phase seiner Umsetzung eingetreten und erweitert seinen Anwendungsbereich auf alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Dies betrifft auch deutsche Unternehmen, die mit dem kosovarischen Markt zusammenarbeiten.

Durch diese Erweiterung werden etwa 2.000 deutsche Unternehmen in den regulatorischen Rahmen einbezogen. Diese Unternehmen müssen die gesetzlich festgelegten Kriterien entlang ihrer gesamten Lieferkette und bei Lieferanten außerhalb Deutschlands anwenden. Darunter fallen auch kosovarische Unternehmen, die bereits Lieferanten deutscher Unternehmen sind oder dies künftig werden wollen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wurde 2021 verabschiedet und trat offiziell am 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet deutsche Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Menschenrechte und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten zu wahren und zu schützen.

Das Gesetz wird in drei Phasen umgesetzt: In der ersten Phase galt es für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland. Etwa 900 große Unternehmen waren verpflichtet, das Gesetz anzuwenden.

Im ersten Jahr der Umsetzung war das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes zuständig. BAFA führte 486 Inspektionen in großen Unternehmen durch, um die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Die allgemeine Bewertung von BAFA war positiv, da die Unternehmen erfolgreich Systeme und Prozesse etablierten, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf mittelständische Unternehmen wird jedoch voraussichtlich mehr Herausforderungen mit sich bringen.

Kosovarische Unternehmen, die die Anforderungen des Gesetzes nicht erfüllen, werden möglicherweise nicht in der Lage sein, weiterhin nach Deutschland zu exportieren oder diesen Markt zu betreten.

Die Deutsch-Kosovarische Wirtschaftsvereinigung (KDWV) bietet Beratungsdienstleistungen für deutsche Unternehmen und kosovarische Lieferanten zur Unterstützung bei der Einhaltung des LkSG an.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der KDWV | E-Mail: info@oegjk.org oder +38338600880.

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